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Wir holen Ihre Zinsen zurück

Worum geht es?

Sparkassen und andere Banken haben eine Zinsklausel in ihren Sparverträgen verwendet, die vom Bundesgerichtshof als rechtswidrig erklärt worden ist, weil sie Kunden benachteiligt.

Laut der Verbraucherzentrale beträgt die durchschnittliche Zinsnachforderung 4.000 Euro. Die höchste Nachforderung betrug knapp 80.000 Euro.

Die Prüfung dieser Zinsklauseln hat gerade erst begonnen, weil die Sparkasse zurzeit tausende Prämiensparverträge kündigt.

 

falsch berechneter Zinsen

Welche Verträge sind betroffen?

Zu den Verträgen zählen eine Vielzahl an Sparverträgen und Prämiensparverträgen. Die Liste ist nicht abschließend. Die Verträge werden sukzessiv von uns und Verbraucherzentralen geprüft. 

  • Prämiensparen flexibel
  • Prämiensparplan
  • Prämiensparen
  • S-Scala
  • Express
  • Flexsparen
  • S-Vorsorgesparen
  • S-VorsorgePlus
  • Vorsorgeplan
  • Bonusplan
  • S-Trend
  • MEGA-Sparplan
  • Vermögenssparen Plus
  • Vermögensplan
  • VR-RentePlus
  • VR-Vorsorgesparen
  • VorsorgePlus
  • Vorsorgeplan
  • Sparda-Vorsorgeplan
  • Vorsorgesparen flexibel
  • Sparda-Multi-Sparplan
  • VR ZielSparen
  • Vermögensplan
  • Sparvertrag
  • Vermögensplan
  • Ziel-Sparplan
  • Zuwachssparen

Das sollten Sie jetzt tun

Werden Sie aktiv und lassen Sie prüfen, ob Ihre Verträge betroffen sind! Im Durchschnitt haben Sie einen Anspruch von über 2.000,00€!

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Prüfung und Abwehr einer Kündigung sowie Berechnung von Zinsansprüchen
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Kontakt

Email: info@zinsklausel.de
Telefon: 0202 7181 1784
Telefax: 0202 7181 1785